Implementierung von Traumaambulanzen für Opfer von Gewalttaten im Land Brandenburg
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Traumaambulanzen gewährleisten im Rahmen der Sozialen Entschädigung einen Zugang zu psychotherapeutischer Soforthilfe. Mit der Reform des Sozialen Entschädigungsrechts im Jahr 2019 ist die psychotherapeutische Intervention als Leistung in Traumaambulanzen für Gewaltopfer im SGB XIV bundesgesetzlich verankert worden. Mit Wirkung vom 1. Januar 2021, im Vorgriff auf das ab 1. Januar 2024 geltende Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch, kommen diese Leistungen zur Anwendung.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) gab die Veröffentlichung der Bestimmungen zur Leistungserbringung in Traumaambulanzen im Land Brandenburg bekannt. Jede Einrichtung, die die Qualifikationsanforderungen erfüllt, kann Traumaambulanz in Brandenburg werden. Auf Antrag können die geeigneten Leistungserbringer ab sofort den Abschluss einer Leistungsvereinbarung bei Landesamt für Soziales und Versorgung Cottbus beantragen.
Wie der Presseinformation des Ministeriums hervorgeht (unter diesem Artikel zum Download), setzt das MSGIV für den Abschluss von Leistungsvereinbarungen vor allem auf die im Land vorhandenen psychiatrischen Fachkliniken zur flächendeckenden Versorgung. "Ziel ist, dass wir mit den Traumaambulanzen ein landesweites Auffangnetz anbieten können, das schnell und unbürokratisch Hilfe anbietet“, so Ministerin Nonnemacher.
Die vorgegebenen Qualitätsstandards für Traumaambulanzen sind vorab in einem Fachgespräch im MSGIV, an dem der Paritätische Brandenburg sowie seine Mitgliedsorganisationen Opferhilfe Land Brandenburg e.V. und Weisser Ring teilgenommen haben, vorgestellt und erörtert worden.
Opferhilfe Land Brandenburg und der Paritätische kritisieren mit Blick auf die besondere Situation und Bedarfslage Betroffener die Qualitätsvorgaben für Traumambulanzen als unzureichend, weil der Fokus ausschließlich auf die flächendeckende Vorhaltung psychotherapeutischer Behandlung liegt. Leistungserbringer sollten über Kenntnisse des Sozialen Entschädigungsrechtes verfügen und die besondere Situation Betroffener, insbesondere vorhandener Viktimisierungsrisiken, ihrer Belastungen und die Auswirkungen traumatherapeutischer Interventionen im Strafverfahren kennen.
Der Paritätische begrüßt aber, dass nun endlich für die Mitgliedorganisation Opferhilfe Land Brandenburg nach erfolgreichem Modellprojekt und ungenügender Finanzierungsmöglichkeiten der vergangenen Jahre die Voraussetzungen für die Sicherstellung ihres qualitativ beispielhaften Angebotes geregelt sind.
Weitere Informationen, Einzelheiten für einen Vertragsabschluss, die geltenden Bestimmungen sowie das Formular für die Leistungsvereinbarungen stehen zum Download auf der Website des LASV unter https://lasv.brandenburg.de/traumaambulanzen zur Verfügung.